Geländer sind Absturzsicherungen und unterliegen den Vorgaben der Landesbauordnung. Ausführung und Gestaltung richten sich nach dem Einbauort; Höhe, Füllung und Befestigung nach den geltenden Anforderungen.
Die Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen schreibt eine Geländerhöhe von mindestens 90 Zentimetern vor, bei Absturzhöhen über zwölf Metern mindestens 110 Zentimeter. In Gebäuden, die auch von Kindern genutzt werden, darf die lichte Weite zwischen senkrechten Stäben zwölf Zentimeter nicht überschreiten; waagerechte Füllungen, die als Leiter benutzbar sind, sind dort unzulässig.
Maßgeblich für die Ausführung ist der Untergrund. Bei Bestandsbalkonen wird vor der Konstruktion geprüft, ob die Brüstung tragfähig ist und welche Befestigung zulässig ist. Je nach Befund erfolgt die Montage seitlich, aufgesetzt oder mit durchgehender Verankerung.
Telefonisch oder vor Ort. Sie schildern das Vorhaben, wir prüfen die Machbarkeit.
Der Leica BLK360 erfasst die Einbausituation vollständig, auch bei unebenen Brüstungen.
Fertigung in der eigenen Werkstatt in Krefeld nach DIN EN 1090.
Montage vor Ort und gemeinsame Abnahme. Anschließend gelten fünf Jahre gesetzliche Gewährleistung.
Nach der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen mindestens 90 Zentimeter, ab einer Absturzhöhe von zwölf Metern mindestens 110 Zentimeter. Gemessen wird ab Oberkante des fertigen Bodenbelags. Bei Bestandsbauten prüfen wir die vorhandene Höhe beim Aufmaß.
Eine Ergänzung ist möglich, sofern Material und Profilmaße übereinstimmen und die Substanz tragfähig ist. Beides wird beim Aufmaß geprüft. Ist der Bestand korrodiert, ist ein Austausch in der Regel wirtschaftlicher als eine Ergänzung.
Feuerverzinkter Stahl bietet den dauerhaftesten Korrosionsschutz und ist bei Beschädigung ausbesserungsfähig. Pulverbeschichtung auf verzinktem Untergrund erlaubt zusätzlich eine freie Farbwahl. Edelstahl 1.4571 ist in Küstennähe und bei erhöhter Salzbelastung vorzuziehen.
In Gebäuden, die auch von Kindern unter sechs Jahren genutzt werden, höchstens zwölf Zentimeter lichte Weite. Waagerechte Füllungen, die als Aufstiegshilfe dienen können, sind dort nicht zulässig. Wir führen Geländer im Wohnungsbau standardmäßig nach dieser Vorgabe aus.
Für eine erste Einschätzung genügen ein Foto der Einbausituation und die ungefähre Länge. Das Angebot ist kostenfrei und unverbindlich.